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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergänzungsfunktion öffentlicher Unternehmen

Die Ergänzungsfunktion bezeichnet eine Funktion öffentlicher Unternehmen. Merkmal der Ergänzungsfunktion öffentlicher Unternehmen ist, dass der Staat der Ansicht ist, dass privatwirtschaftliche Unternehmen einen speziellen Wirtschaftszweig (z.B. Freizeitbäder, ÖPNV) nicht ausreichend abdecken und der Staat daher das Leistungsangebot selbst sicherstellen bzw. das bestehende Leistungsangebot privater Anbieter ergänzen will. Zu diesem Zweck bedient sich der Staat eines öffentlichen Unternehmens.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger