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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Externe Revision

Als externe Revision bezeichnet man die durch einen verwaltungs-/organisationsexternen Dienstleister durchgeführte Überprüfung von Strukturen, Prozessen, Vorgängen etc. (d.h. allgemein: die Überprüfung des Geschehens in der betreffenden Organisation). Die externe Revision erfolgt vergangenheitsorientiert, d.h. sie wird zumeist nicht parallel zum zu prüfenden Vorgang vorgenommen. Durchgeführt wird die externe Revision entweder einmalig (z.B. zur Klärung einer Sonderfrage), regelmäßig oder unregelmäßig.

Eine externe Revision kann z.B. durch den Rechnungshof oder einen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.

Gegensatz: interne Revision.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger