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Externe Revision
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Externe Revision
Als externe
Revision bezeichnet man die durch einen
verwaltungs-/organisationsexternen Dienstleister durchgeführte Überprüfung von Strukturen, Prozessen,
Vorgängen etc. (d.h. allgemein: die Überprüfung des Geschehens in der betreffenden Organisation). Die
externe Revision erfolgt vergangenheitsorientiert, d.h. sie wird zumeist nicht parallel zum zu prüfenden
Vorgang vorgenommen. Durchgeführt wird die externe Revision entweder einmalig (z.B. zur Klärung einer
Sonderfrage), regelmäßig oder unregelmäßig.
Eine externe Revision kann z.B. durch den Rechnungshof oder einen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.
Gegensatz: interne Revision.
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