Der Begriff der internen Revision ist sowohl eine Bezeichnung für eine Überwachungseinheit
einer öffentlichen Verwaltung (bzw. eines Unternehmens) als auch die Bezeichnung für die von dieser
Organisationseinheit durchgeführten organisationsinternen
Prüfungen. Die Organisationseinheit wird i.d.R. von der Verwaltungsführung eingesetzt und ist selbiger organisatorisch als Stabsstelle angegliedert.
Aufgabe der internen Revision ist z.B. die kritische Überprüfung von Verwaltungsprozessen und Organisationsstrukturen.
Ebenso wird die Effektivität des
verwaltungsinternen Kontrollsystems von der internen Revision überwacht.
Gegenstand der internen Revision kann ferner die Klärung von Sonderfragen sein.
Die interne Revision hat zumeist den Charakter einer vergangenheitsorientierten Überprüfung
(d.h. sie erfolgt i.d.R. nicht parallel zum zu prüfenden Vorgang).