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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Internes Kontrollsystem (IKS)

Als Internes Kontrollsystem (IKS) bezeichnet man die Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, erstens die betreffende Organisation (z.B. öffentliche Verwaltung) über Regelungen/Vorgaben indirekt zu steuern und zweitens die Organisation in der Einhaltung dieser Regelungen/Vorgaben zu überwachen.

Konkret sollen durch das Interne Kontrollsystem v.a. folgende Zwecke erfüllt werden:
  • Erkennung und Analyse von Risikobereichen
  • Optimierung des Wirkungsgrades des Verwaltungshandelns (Steigerung von Effektivität und Effizienz)
  • Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit/Verlässlichkeit des Rechnungswesens
  • Sicherung des Bestandes an materiellem Vermögen sowie Know-How der Mitarbeiter
  • Sicherstellung der Einhaltung bestehender Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen etc.)
  • Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben und Regelungen des Internen Kontrollsystems (z.B. Umsetzung des 4-Augen-Prinzips, Trennung unvereinbarer Tätigkeiten)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger