Unter der rechnerischen Feststellung versteht man im Kontext des
Anordnungswesens einen auf einer
Zahlungsanordnung anzubringenden, obligatorischen Vermerk, der bestätigt, dass die in der Eingangs- oder Ausgangsrechnung aufgeführten Beträge und Summen korrekt kalkuliert/berechnet worden sind.
Zusätzlich zur rechnerischen Feststellung bedarf es bei Zahlungsanordnungen der
sachlichen Feststellung.