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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Feststellung, rechnerische

Unter der rechnerischen Feststellung versteht man im Kontext des Anordnungswesens einen auf einer Zahlungsanordnung anzubringenden, obligatorischen Vermerk, der bestätigt, dass die in der Eingangs- oder Ausgangsrechnung aufgeführten Beträge und Summen korrekt kalkuliert/berechnet worden sind.

Zusätzlich zur rechnerischen Feststellung bedarf es bei Zahlungsanordnungen der sachlichen Feststellung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger