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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Feststellung, sachliche

Bei der sachlichen Feststellung handelt es sich im Kontext des Anordnungswesens einen obligatorischen Vermerk, der auf Zahlungsanordnungen anzubringen ist. Mit dem Vermerk der sachlichen Feststellung wird bestätigt, dass die entgegenzunehmende bzw. zu leistende Zahlung inhaltlich/sachlich konform mit dem entsprechenden Vertrag bzw. den einschlägigen Rechtsnormen ist.

Neben der sachlichen Feststellung ist auf Zahlungsanordnungen auch ein Vermerk der rechnerischen Feststellung erforderlich.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger