Bei der sachlichen Feststellung handelt es sich im Kontext des
Anordnungswesens einen obligatorischen Vermerk, der auf
Zahlungsanordnungen anzubringen ist. Mit dem Vermerk der sachlichen Feststellung wird bestätigt, dass die entgegenzunehmende bzw. zu leistende Zahlung inhaltlich/sachlich konform mit dem entsprechenden Vertrag bzw. den einschlägigen Rechtsnormen ist.
Neben der sachlichen Feststellung ist auf Zahlungsanordnungen auch ein Vermerk der
rechnerischen Feststellung erforderlich.