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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzministerkonferenz (FMK)

Die Finanzministerkonferenz (FMK) ist eine regelmäßige Fachministerkonferenz und ein eigenständiges Gremium, im Rahmen dessen die 16 Bundesländer im Zuständigkeitsbereich der Landesfinanzministerien zusammenarbeiten. Sie dient insbesondere der Selbstkoordinierung der Länder im Rahmen des sog. "kooperativen Föderalismus".

Wichtige Aufgaben der Finanzministerkonferenz sind:
  • Koordination von Angelegenheiten der Länder mit überregionaler, finanzpolitischer Bedeutung
  • Koordination von Angelegenheiten des Bundes außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens (insb. Vorklärungen politischer und fachlicher Natur); die Koordination innerhalb von Gesetzgebungsverfahren erfolgt im Bundesrat bzw. im Finanzausschuss des Bundesrates
  • Abstimmung wichtiger finanzpolitischer Fragen, die vom Bundesfinanzminister oder den Ministerpräsidenten der Bundesländer herangetragen werden
Die Finanzministerkonferenz ist kein Organ des Bundes und ebenso kein Teil des Bundesrates. Gleichwohl besteht zwischen dem Bundesrat (und hier insbesondere dem Finanzausschuss des Bundesrates) und der Finanzministerkonferenz eine enge personelle Verknüpfung, da es sich jeweils um die gleichen Entscheidungsträger handelt. Die Beratungen der Finanzministerkonferenz sind grundsätzlich vertraulich - Ausnahmen vom Grundsatz der Vertraulichkeit sind aber möglich.

Die Mitglieder der Finanzministerkonferenz sind die Finanzminister der 16 Bundesländer. Der Vorsitz der Finanzministerkonferenz wechselt jährlich zwischen einem Finanzminister eines SPD-geführten Bundeslandes (A-Land) und einem Finanzminister eines CDU-/CSU-geführten Bundeslandes (B-Land). Die Finanzministerkonferenz tagt rund zwölf Mal pro Kalenderjahr im Anschluss an die Sitzungen des Finanzausschusses des Bundesrates. Sofern nach Ansicht der Bundesländer die Anwesenheit des Bundesfinanzministers erforderlich ist, wird dieser zur Finanzministerkonferenz eingeladen.

Die Finanzministerkonferenz hat ihre Geschäftsstelle beim Bundesrat eingerichtet. Die Geschäftsstelle hat eine Dienstleistungsfunktion für die Konferenzmitglieder. Die Öffentlichkeitsarbeit gehört indes nicht zum Aufgabenbereich der Geschäftsstelle.

Siehe auch:
- Links zu den Bundes- und Landesfinanzministerien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger