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Finanzschulden
Als Finanzschulden bezeichnet man in Österreich die Geldverbindlichkeiten
öffentlicher Gebietskörperschaften
. Man unterscheidet zwischen
titrierten
und
nicht titrierten Finanzschulden
.
Die Aufnahme von Finanzschulden bedarf einer entsprechenden Ermächtigung. Im Falle des Bundes erfolgt diese Ermächtigung im Rahmen des
Bundesfinanzgesetzes
oder eines gesonderten Bundesgesetzes.
Siehe hierzu auch:
-
Staatsverschuldung in Österreich
-
Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
-
Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger