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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzvorlage

Eine Finanzvorlage ist im Kontext des Bundes eine Parlamentsvorlage, die erhebliche Auswirkungen auf die Bundes- und/oder Länderfinanzen hat und weder eine Haushaltsvorlage noch eine Stabilitätsvorlage darstellt. Über die Einordnung einer Vorlage als Finanzvorlage entscheidet im Zweifelsfall der Deutsche Bundestag nach Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Finanzvorlagen im Hinblick auf die Art und den Umfang ihrer Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sowie auf ihre Deckungsmöglichkeiten zu prüfen. Sofern lediglich Auswirkungen auf die Länderfinanzen vorliegen, sind selbige hinsichtlich Art und Umfang zu untersuchen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Bundeshaushalten
- Linksammlung zum Bundeshaushaltsrecht
- Bundeshaushalts-Uhr


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger