Der
Haushaltsausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Zum Stand der 18. Legislaturperiode hat
der Haushaltsausschuss 41 Mitglieder (Zusammensetzung im Verhältnis der Stärke der Fraktionen im Deutschen Bundestag).
Vorsitzender des Haushaltsausschusses ist aufgrund einer parlamentarischen Tradition stets ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion
im Deutschen Bundestag.
Der Haushaltsausschuss ist primär verantwortlich für die federführende Beratung aller
Haushaltsvorlagen (insb. des
Haushaltsentwurfs).
Zu diesem Zweck setzt der Haushaltsausschuss für jeden
Einzelplan des
Bundeshaushalts ein Mitglied je Bundestagsfraktion als Berichterstatter ein. Aufgabe dieser Berichterstatter ist es,
sich intensiv mit dem tatsächlichen Finanzbedarf des jeweiligen Einzelplans auseinanderzusetzen (inkl. Berichterstattergespräche
mit den zuständigen Ministern sowie der Verwaltungsspitze der Häuser). Auf Grundlage der Beratungen im Haushaltsausschuss werden
dem Plenum des Deutschen Bundestages zu jedem Einzelplan separate Beschlussempfehlungen zugeleitet.
Weitere Aufgabenfelder des Haushaltsausschusses sind:
Prüfung aller Finanzvorlagen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit laufenden und künftigen Bundeshaushalten
Einflussnahme auf die
Haushaltsmittelverwendung über die Ausbringung von qualifizierten Sperren im Bundeshaushalt
Einzelne Aufgaben im Kontext der Bewältigung der Eurokrise
Zur Unterstützung der Arbeit des Haushaltsausschusses sind zwei Unterausschüsse eingerichtet worden: der
Rechnungsprüfungsausschuss und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union.
Das Pendant zum Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Ebene der Bundesregierung/-verwaltung ist das Bundesfinanzministerium.
Die Zuständigkeitsbereiche von Haushaltsausschuss und Bundesfinanzministerium decken sich indes nicht. Grund hierfür ist der
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, welcher für die nicht vom Haushaltsausschuss abgedeckten Aufgabenbereiche
des Bundesfinanzministeriums (z.B.
Steuerpolitik, Finanzmarktregierung,
Zollwesen) zuständig ist. Der Haushalts- und der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bilden insofern in ihrer Summe das Gegenstück
zum Bundesfinanzministerium. Das Pendant zum Haushaltsausschuss (und auch zum Finanzausschuss) des Deutschen Bundestages im Bundesrat ist der
Finanzausschuss des Bundesrates.