Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » H » Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Zum Stand der 18. Legislaturperiode hat der Haushaltsausschuss 41 Mitglieder (Zusammensetzung im Verhältnis der Stärke der Fraktionen im Deutschen Bundestag). Vorsitzender des Haushaltsausschusses ist aufgrund einer parlamentarischen Tradition stets ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag.

Der Haushaltsausschuss ist primär verantwortlich für die federführende Beratung aller Haushaltsvorlagen (insb. des Haushaltsentwurfs). Zu diesem Zweck setzt der Haushaltsausschuss für jeden Einzelplan des Bundeshaushalts ein Mitglied je Bundestagsfraktion als Berichterstatter ein. Aufgabe dieser Berichterstatter ist es, sich intensiv mit dem tatsächlichen Finanzbedarf des jeweiligen Einzelplans auseinanderzusetzen (inkl. Berichterstattergespräche mit den zuständigen Ministern sowie der Verwaltungsspitze der Häuser). Auf Grundlage der Beratungen im Haushaltsausschuss werden dem Plenum des Deutschen Bundestages zu jedem Einzelplan separate Beschlussempfehlungen zugeleitet.

Weitere Aufgabenfelder des Haushaltsausschusses sind:
  • Prüfung aller Finanzvorlagen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit laufenden und künftigen Bundeshaushalten
  • Einflussnahme auf die Haushaltsmittelverwendung über die Ausbringung von qualifizierten Sperren im Bundeshaushalt
  • Erörterung der Berichte der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Finanzplanung des Bundes
  • Einzelne Aufgaben im Kontext der Bewältigung der Eurokrise
Zur Unterstützung der Arbeit des Haushaltsausschusses sind zwei Unterausschüsse eingerichtet worden: der Rechnungsprüfungsausschuss und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union.

Das Pendant zum Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Ebene der Bundesregierung/-verwaltung ist das Bundesfinanzministerium. Die Zuständigkeitsbereiche von Haushaltsausschuss und Bundesfinanzministerium decken sich indes nicht. Grund hierfür ist der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, welcher für die nicht vom Haushaltsausschuss abgedeckten Aufgabenbereiche des Bundesfinanzministeriums (z.B. Steuerpolitik, Finanzmarktregierung, Zollwesen) zuständig ist. Der Haushalts- und der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bilden insofern in ihrer Summe das Gegenstück zum Bundesfinanzministerium. Das Pendant zum Haushaltsausschuss (und auch zum Finanzausschuss) des Deutschen Bundestages im Bundesrat ist der Finanzausschuss des Bundesrates.

Siehe auch:
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen von EU, Deutschland, Österreich und Schweiz
- Interview mit dem (damaligen) Haushaltsausschussvorsitzenden des Deutschen Bundestages,
  Otto Fricke (FDP)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger