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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Der Finanzausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Zum Stand der 18. Legislaturperiode hat der Finanzausschuss 37 Mitglieder (Zusammensetzung im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen im Deutschen Bundestag). Das Pendant zum Finanzausschuss in der Bundesregierung/-verwaltung (Exekutive) ist das Bundesfinanzministerium, das Pendant im Bundesrat ist der Finanzausschuss des Bundesrates.

Der Finanzausschuss ist zuständig für alle Aufgabenbereiche des Bundesfinanzministeriums mit Ausnahme des Bereichs der Haushaltspolitik, welcher in den Zuständigkeitsbereich des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages fällt. Zum Aufgabenfeld des Finanzausschusses zählen damit insb. die federführende Beratung von Fragestellungen im Bereich der Steuerpolitik, der Finanzmarktregulierung und des Zollwesens.

Konkret hat der Finanzausschuss die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen (z.B. Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrates, Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung, Vorlagen der EU) zu beraten. Hierzu werden u.a. auch Sachverständige angehört.

Siehe auch:
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen von EU, Deutschland, Österreich und Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger