HaushaltsSteuerung.de »
Lexikon »
F »
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Der Finanzausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Zum Stand der 18. Legislaturperiode hat
der Finanzausschuss 37 Mitglieder (Zusammensetzung im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen im Deutschen Bundestag).
Das Pendant zum Finanzausschuss in der Bundesregierung/-verwaltung (Exekutive) ist das Bundesfinanzministerium, das Pendant im Bundesrat ist der
Finanzausschuss des Bundesrates.
Der Finanzausschuss ist zuständig für alle Aufgabenbereiche des Bundesfinanzministeriums mit Ausnahme des Bereichs der
Haushaltspolitik, welcher in den Zuständigkeitsbereich des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages fällt. Zum Aufgabenfeld des Finanzausschusses zählen damit insb. die federführende Beratung
von Fragestellungen im Bereich der
Steuerpolitik, der Finanzmarktregulierung und des
Zollwesens.
Konkret hat der Finanzausschuss die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen (z.B. Gesetzentwürfe
der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrates, Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung, Vorlagen der EU) zu beraten.
Hierzu werden u.a. auch Sachverständige angehört.
Siehe auch:
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen von EU, Deutschland, Österreich und Schweiz
|