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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die organisatorischen Strukturen eines ständigen Ausschusses. Zum Stand der 18. Legislaturperiode hat er 17 Mitglieder, deren Zusammensetzung sich an der Größe der einzelnen Bundestagsfraktionen orientiert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist primär für die Prüfung des Vollzugs des Bundeshaushalts, die Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sowie die Vorbereitung der Entlastung der Bundesregierung durch das Plenum des Deutschen Bundestages auf Grundlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zuständig.

Siehe auch:
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen von EU, Deutschland, Österreich und Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger