Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » Entlastung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Entlastung

Die Entlastung ist der letzte Schritt im Haushaltskreislauf einer Gebietskörperschaft. Mit der Entlastung der Verwaltung/Exekutive durch die jeweilige Volksvertretung endet demzufolge die parlamentarische Befassung mit dem Haushaltsjahr. Es handelt sich bei der Entlastung um ein primär politisches Verfahren, in dem die politischen Mandatsträger die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verwaltung/Exekutive diskutieren. Die Entlastung basiert primär auf den Informationen der Rechnungslegung und den Ergebnissen der Rechnungsprüfung. Die Volksvertretung beschließt eventuell einzuleitende Steuerungs- und Sanktionsmaßnahmen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger