Die Entlastung ist der letzte Schritt im
Haushaltskreislauf einer
Gebietskörperschaft.
Mit der Entlastung der Verwaltung/Exekutive durch die jeweilige Volksvertretung endet demzufolge die parlamentarische Befassung mit dem
Haushaltsjahr.
Es handelt sich bei der Entlastung um ein primär politisches Verfahren, in dem die politischen Mandatsträger die Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Verwaltung/Exekutive diskutieren. Die Entlastung basiert primär auf den Informationen der
Rechnungslegung und den Ergebnissen der
Rechnungsprüfung. Die Volksvertretung
beschließt eventuell einzuleitende
Steuerungs- und Sanktionsmaßnahmen.