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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bundesrechnungshof (BRH)

Der Bundesrechnungshof (BRH) ist eine unabhängige, selbstständige und weisungsfreie Institution, der die Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes obliegt. Neben dem Bund werden auch die Sozialversicherungsträger und das Handeln des Bundes bei dessen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen (z.B. Deutsche Bahn AG, Deutsche Post AG, Telekom AG) geprüft.

Die Ergebnisse der Prüfungen stellt der Bundesrechnungshof in Prüfungsmitteilungen und Berichten zusammen. Die wichtigsten Prüfungsergebnisse berichtet der Bundesrechnungshof der Bundesregierung sowie dem Bundestag und dem Bundesrat und in einem Jahresbericht, den sog. "Bemerkungen". Des Weiteren berät er auf der Grundlage der im Rahmen der Prüfungen gewonnen Erkenntnisse den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung.

In den zuvor angesprochenen "Bemerkungen" (Jahresbericht) teilt der Bundesrechnungshof nach §97 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung insbesondere mit
  • ob die in der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung und die in den Büchern aufgeführten Beträge übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind,
  • in welchen bedeutsamen Fällen die geprüften Stellen die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze nicht beachtet haben,
  • mit welchen wesentlichen Ergebnissen er die Betätigung des Bundes bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit geprüft hat und
  • welche Maßnahmen er für die Zukunft empfiehlt.
Der Bundesrechnungshof ist kein Teil der Exekutive (Bundesregierung), sondern steht außerhalb der drei Gewalten. Weder die Bundesregierung noch der Bundestag oder der Bundesrat können dem Bundesrechnungshof Weisungen erteilen. Der amtierende Präsident des Bundesrechnungshofs ist hat traditionell in Personalunion die Funktion des "Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung" (BWV) inne.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Rechnungshöfen von Bund und Ländern



Weitere Informationen:
» Gesetz über den Bundesrechnungshof (BRHG)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger