Der Begriff Haushaltsentwurf bezeichnet die Entwurfsfassung einer Haushaltssatzung bzw. eines Haushaltsgesetzes inklusive des Entwurfs des Haushaltsplans.
Ein Haushaltsentwurf wird von der Verwaltung/Exekutive erstellt und der jeweiligen Volksvertretung zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.