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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsentwurf

Der Begriff Haushaltsentwurf bezeichnet die Entwurfsfassung einer Haushaltssatzung bzw. eines Haushaltsgesetzes inklusive des Entwurfs des Haushaltsplans. Ein Haushaltsentwurf wird von der Verwaltung/Exekutive erstellt und der jeweiligen Volksvertretung zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger