Der/die Haushaltsausschussvorsitzende ist diejenige Person, die dem
Haushaltsausschuss
vorsteht. Zu den wichtigsten Aufgaben des/der Haushaltsausschussvorsitzenden gehören die Vorbereitung,
Einberufung und Leitung von Haushaltsausschusssitzungen.
Auf Bundes- und Landesebene ist der/die Haushaltsausschussvorsitzende aufgrund eines parlamentarischen
Brauchs i.d.R. ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion.