Die Funktion ist die unterste Gliederungsebene des
Funktionenplans.
Sie entspricht einem Aufgabenbereich innerhalb einer öffentlichen Verwaltung.
Den Funktionen sind die Oberfunktionen
hierarchisch übergeordnet. Die Oberfunktionen sind ihrerseits den
Hauptfunktionen untergeordnet.
Die Gliederung der Funktionen erfolgt mittels dreistelliger
Funktionskennziffern.
Die erste Ziffer leitet sich hierbei aus der übergeordneten Hauptfunktion und die zweite Ziffer aus der übergeordneten Oberfunktion ab.
Funktionen sind zum Beispiel:
- Funktion 251: Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
- Funktion 331: Umwelt- und Naturschutzverwaltung
- Funktion 531: Forstwirtschaft und Jagd
- Funktion 652: Tourismus
- Funktion 721: Bundesautobahnen
Die Funktionen können im Einzelnen dem Funktionenplan
entnommen werden (siehe Links am Seitenende).