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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Funktionenplan (FPl)

Der Funktionenplan (FPl) ist in der Kameralistik eine Vorschrift, die regelt, wie Einnahmen und Ausgaben im kameralen Haushaltsplan nach Aufgabenbereichen zu gliedern sind.

Der Funktionenplan hat drei Gliederungsebenen: Hauptfunktionen, Oberfunktionen und Funktionen.

Die neun Hauptfunktionen gemäß Funktionenplan (ab Haushalt 2013) sind:
- Hauptfunktion 0 "Allgemeine Dienste"
- Hauptfunktion 1 "Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten"
- Hauptfunktion 2 "Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik"
- Hauptfunktion 3 "Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung"
- Hauptfunktion 4 "Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale
  Gemeinschaftsdienste"

- Hauptfunktion 5 "Landwirtschaft und Ernährung"
- Hauptfunktion 6 "Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen"
- Hauptfunktion 7 "Verkehrs- und Nachrichtenwesen"
- Hauptfunktion 8 "Finanzwirtschaft"

Im doppischen Haushaltsrecht wird der Funktionenplan durch den Produktplan ersetzt.

Siehe auch:
- Links zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Links zu den Haushaltsplänen der Länder



Weitere Informationen:
» Funktionenplan (FPl) - bis Haushalt 2012
» Funktionenplan (FPl) - ab Haushalt 2013


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger