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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Funktionenplan (FPl)
Der Funktionenplan (FPl) ist in der
Kameralistik
eine Vorschrift, die regelt, wie
Einnahmen
und
Ausgaben
im
kameralen Haushaltsplan
nach Aufgabenbereichen zu gliedern sind.
Der Funktionenplan hat drei Gliederungsebenen:
Hauptfunktionen
,
Oberfunktionen
und
Funktionen
.
Die neun Hauptfunktionen gemäß Funktionenplan (ab
Haushalt
2013) sind:
-
Hauptfunktion 0 "Allgemeine Dienste"
-
Hauptfunktion 1 "Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten"
-
Hauptfunktion 2 "Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik"
-
Hauptfunktion 3 "Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung"
-
Hauptfunktion 4 "Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale
Gemeinschaftsdienste"
-
Hauptfunktion 5 "Landwirtschaft und Ernährung"
-
Hauptfunktion 6 "Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen"
-
Hauptfunktion 7 "Verkehrs- und Nachrichtenwesen"
-
Hauptfunktion 8 "Finanzwirtschaft"
Im
doppischen
Haushaltsrecht
wird der Funktionenplan durch den
Produktplan
ersetzt.
Siehe auch:
-
Links zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Links zu den Haushaltsplänen der Länder
Weitere Informationen:
» Funktionenplan (FPl) - bis Haushalt 2012
» Funktionenplan (FPl) - ab Haushalt 2013
© Andreas Burth, Marc Gnädinger