Der Produktplan ist in der Doppik
und in der erweiterten Kameralistik ein von einer öffentlichen Verwaltung
erstellter, verwaltungsspezifischer Gliederungsplan, der die Produktstruktur im Haushaltsplan
festlegt.
Der Produktplan untergliedert sich in Produktbereiche, die ihrerseits in Produktgruppen
unterteilt sind. Den Produktgruppen sind wiederum die Produkte hierarchisch untergeordnet.
Die oberste Gliederungsebene des Produktplans, die Produktbereiche,
richtet sich hierbei nach dem Produktrahmen, der vom jeweiligen Bundesland verbindlich vorgegeben
ist. Die Ebenen der Produkte und Produktgruppen können demgegenüber i.d.R. von der öffentlichen Verwaltung nach ihren
individuellen Bedürfnissen eingerichtet werden.