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Produktrahmen
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Produktrahmen
Der Produktrahmen ist in der Doppik und in der erweiterten Kameralistik ein
vorgegebener Gliederungsplan zur Produktstruktur. Bei der Ausgestaltung des jeweiligen Produktrahmens
haben sich die Bundesländer bei den Vorgaben zum kommunalen Haushaltsrecht zu weiten Teilen an der Empfehlung der Innenministerkonferenz orientiert
(IMK-Produktrahmen).
Der Produktrahmen definiert die Mindestinhalte der Produktbereiche für die
Zuordnung von Produktgruppen und
Produkten nach finanzstatistischem Bedarf.
Die Innenministerkonferenz hat den Ländern empfohlen, den Produktrahmen mit den Produktbereichen und den
Produktgruppen landeseinheitlich vorzugeben. Die weitere Tiefengliederung können die
Kommunen nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten. Nach den IMK-Empfehlungen gilt
weiterhin, dass wenn die Länder eigenständige Produktrahmen/Produktpläne für
verbindlich erklären, die finanzstatistischen Anforderungen soweit wie
möglich darin eingearbeitet werden sollen. Zur sachgerechten Erfüllung
der finanzstatistischen Anforderungen ist, wie die Innenministerkonferenz in ihren Empfehlungen
zum Produktrahmen ebenfalls ausführt, eine ergänzende landeseinheitliche
Überleitungstabelle zu erstellen. In diesen Fällen müssen nach der Innenministerkonferenz die
Länder für die Meldungen zur Finanzstatistik sicherstellen, dass eine zeitlich
und sachlich korrekte Überleitung der gemeindlichen Daten aus den Produktbereichen
in die finanzstatistischen Aufgabenbereiche gewährleistet ist.
Der sog. Integrierte Produktrahmen (IPR) führt den bisherigen Bund/Länder-Produktrahmen
und den von der Innenministerkonferenz beschlossenen kommunalen Produktrahmen inhaltlich
zusammen. Mit dem Integrierte Produktrahmen wird eine einheitliche Systematik für eine
Gliederung nach Produktstrukturen definiert und eine Aggregation der Daten auf verschiedenen
Ebenen zum Zwecke der Vergleichbarkeit ermöglicht.
Der kommunale Produktrahmen selbst untergliedert sich zunächst in Produktbereiche.
Produktbereiche sind für die Kommunen verbindlich
vorgegeben. Der Grund für die verbindlichen Vorgaben liegt u.a. in finanzstatistischen Erfordernissen.
Die nächsten Ebenen in der kommunalen Produkthierarchie unter den Produktbereichen sind die Produktgruppen und die Produkte.
Produktgruppen und Produkte sind im Produktrahmen jedoch i.d.R. nicht fest vorgegeben. Vielmehr können die Kommunen diese beiden
Ebenen im Rahmen der Erstellung ihres Produktplans individuell an ihre Bedürfnisse anpassen.

Weitere Informationen:
» Empfehlungen für einen gemeinsamen Produktrahmen (IMK-Beschluss)
» Integrierter Produktrahmen (IPR)
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