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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Produktrahmen

Der Produktrahmen ist in der Doppik und in der erweiterten Kameralistik ein vorgegebener Gliederungsplan zur Produktstruktur. Bei der Ausgestaltung des jeweiligen Produktrahmens haben sich die Bundesländer bei den Vorgaben zum kommunalen Haushaltsrecht zu weiten Teilen an der Empfehlung der Innenministerkonferenz orientiert (IMK-Produktrahmen).

Der Produktrahmen definiert die Mindestinhalte der Produktbereiche für die Zuordnung von Produktgruppen und Produkten nach finanzstatistischem Bedarf. Die Innenministerkonferenz hat den Ländern empfohlen, den Produktrahmen mit den Produktbereichen und den Produktgruppen landeseinheitlich vorzugeben. Die weitere Tiefengliederung können die Kommunen nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten. Nach den IMK-Empfehlungen gilt weiterhin, dass wenn die Länder eigenständige Produktrahmen/Produktpläne für verbindlich erklären, die finanzstatistischen Anforderungen soweit wie möglich darin eingearbeitet werden sollen. Zur sachgerechten Erfüllung der finanzstatistischen Anforderungen ist, wie die Innenministerkonferenz in ihren Empfehlungen zum Produktrahmen ebenfalls ausführt, eine ergänzende landeseinheitliche Überleitungstabelle zu erstellen. In diesen Fällen müssen nach der Innenministerkonferenz die Länder für die Meldungen zur Finanzstatistik sicherstellen, dass eine zeitlich und sachlich korrekte Überleitung der gemeindlichen Daten aus den Produktbereichen in die finanzstatistischen Aufgabenbereiche gewährleistet ist.

Der sog. Integrierte Produktrahmen (IPR) führt den bisherigen Bund/Länder-Produktrahmen und den von der Innenministerkonferenz beschlossenen kommunalen Produktrahmen inhaltlich zusammen. Mit dem Integrierte Produktrahmen wird eine einheitliche Systematik für eine Gliederung nach Produktstrukturen definiert und eine Aggregation der Daten auf verschiedenen Ebenen zum Zwecke der Vergleichbarkeit ermöglicht.

Der kommunale Produktrahmen selbst untergliedert sich zunächst in Produktbereiche. Produktbereiche sind für die Kommunen verbindlich vorgegeben. Der Grund für die verbindlichen Vorgaben liegt u.a. in finanzstatistischen Erfordernissen. Die nächsten Ebenen in der kommunalen Produkthierarchie unter den Produktbereichen sind die Produktgruppen und die Produkte. Produktgruppen und Produkte sind im Produktrahmen jedoch i.d.R. nicht fest vorgegeben. Vielmehr können die Kommunen diese beiden Ebenen im Rahmen der Erstellung ihres Produktplans individuell an ihre Bedürfnisse anpassen.



Weitere Informationen:
» Empfehlungen für einen gemeinsamen Produktrahmen (IMK-Beschluss)
» Integrierter Produktrahmen (IPR)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger