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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindefusion

Unter einer Gemeindefusion (auch: Gemeindezusammenschluss) versteht man den Fall, dass sich zwei oder mehr (ehemals) selbstständige Städte/Gemeinden zusammenschließen.

Man unterscheidet hierbei zwischen zwei Grundformen der Gemeindefusionen: Bei ersterer Form schließen sich zwei oder mehr Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammen (Gemeindefusion im engeren Sinne). Daneben gibt es die sog. Eingemeindungen von einer oder mehreren Gemeinden in eine (meist einwohnerstärkere) andere Gemeinde.

Der Umstand, dass sich die Fallzahl der Städte und Gemeinden der Flächenländer in den vergangenen Jahren drastisch verringert hat, ist Ausdruck derartiger Gemeindefusionen. Neben der demographischen Entwicklung werden Initiativen zu Gemeindefusionen häufig von dem Wunsch nach Effizienz- oder Leistungssteigerung durch den Zusammenschluss getragen. Letzterer Wunsch erfüllt sich aber in der Praxis nicht in allen Fällen.

In einigen Ländern wird über sog. Hochzeitsprämien versucht, Anreize für Gemeindefusionen zu setzen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger