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Gewährleistungsstaat
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gewährleistungsstaat
Von einem Gewährleistungsstaat wird gesprochen, sofern ein Staat sich in seiner Aufgabenwahrnehmung auf staatliche Kernaufgaben,
d.h. Aufgaben mit hoher Relevanz und/oder Spezifität (z.B. Polizei, Militär), beschränkt ("weniger Staat, mehr Markt"). Welche
Aufgaben konkret zu diesen Kernaufgaben gezählt werden, wird in einem demokratischen Prozess festgelegt.
Alle Aufgaben, die als Ergebnis dieses demokratischen Prozesses nicht unter die Kernaufgaben fallen, werden vom Staat nicht
wahrgenommen. Hier regt der Staat vielmehr die
Leistungsübernahme durch Private (z.B. Wohlfahrtsverbände) an
(und fördert diese auch) bzw. kauft die Leistung unmittelbar am Markt ein.
Voraussetzung für einen Gewährleistungsstaat ist es hierbei, dass es dem Staat gelingt, die Erbringung der übrigen Aufgaben
durch Private zu gewährleisten. Neben einer Förderung Privater (z.B. finanzielle Anreize) bedarf es hierzu auch einer Überwachung
der privaten Leistungserstellung und damit einhergehend mehr Regulierung. Zu Regeln ist v.a. die Gewährleistungsverantwortung, d.h.
die Frage wer welche Leistungen zu welchen Konditionen und in welcher Qualität und Quantität zu erbringen hat.
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