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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Schriftlichkeit

Mit dem Grundsatz der Schriftlichkeit (auch: Grundsatz der Aktenmäßigkeit) bezeichnet man ein klassisches Bürokratieprinzip, nach dem der Stand sowie die Entwicklung eines Vorganges bzw. einer Angelegenheit stets aus den in elektronischer Form oder in Papierform geführten Akten ersichtlich sein müssen. Der Grundsatz der Schriftlichkeit dient v.a. dazu, die Kontrollmöglichkeiten des Handelns öffentlicher Verwaltungen zu gewährleisten.

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Bürokratie-Modell von Max Weber"
- Zitate zum Thema "Bürokratie"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger