Mit dem Grundsatz der Schriftlichkeit (auch: Grundsatz der Aktenmäßigkeit) bezeichnet man ein klassisches Bürokratieprinzip,
nach dem der Stand sowie die Entwicklung eines Vorganges bzw. einer Angelegenheit stets aus den in elektronischer Form oder in
Papierform geführten Akten ersichtlich sein müssen. Der Grundsatz der Schriftlichkeit dient v.a. dazu, die Kontrollmöglichkeiten
des Handelns öffentlicher Verwaltungen zu gewährleisten.