Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » H » Haushalt, partizipativer

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Haushalt, partizipativer

Ein partizipativer Haushalt (auch: Bürgerbeteiligungshaushalt, Bürgerhaushalt, Beteiligungshaushalt) ist ein Haushalt, den die Bürger einer Kommune zu gewissen Teilen mitgestalten können. Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. kommunalen Mandatsträgern. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik.

Ziel des partizipativen Haushalts ist es vor allem, die Bürger aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Dadurch sollen haushaltspolitische Entscheidungen zu gewissen Teilen auf die Ebene derjenigen verlagert werden, die von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Ein weiteres Ziel des partizipativen Haushalts ist es, den öffentlichen Haushalt für die Bürger transparenter zu machen.

Der typische Ablauf partizipativer Haushalte lässt sich in einem Drei-Phasen-Modell darstellen (siehe Abbildung). Demzufolge werden Bürger zunächst über die aktuelle Finanzsituation und die Mitwirkungsmöglichkeiten informiert (Phase 1). Dies erfolgt z.B., indem Haushaltsdaten in einer auch für Laien verständlichen Form aufbereitet werden. Dies kann beispielsweise eine spezielle Broschüre sein, die den Haushalt verständlich erläutert. In der 2. Phase werden die Bürger gehört. Ein partizipativer Haushalt ist indes, wie bereits erwähnt, nicht als Instrument direkter Demokratie fehlzuinterpretieren. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden indes weiterhin von der Volksvertretung getroffen. Die Volksvertretung ist rechtlich nicht an die Ergebnisse der Konsultation der Bürger gebunden. Phase 3 betrifft die Ablegung von Rechenschaft gegenüber den Bürgern. So entscheidet die Volksvertretung über den Haushalt und macht dabei transparent, inwiefern die Bürgerideen Eingang in den Haushalt gefunden haben. Die getroffenen haushaltspolitischen Entscheidungen werden gegenüber der Öffentlichkeit begründet.

Bürgerhaushalt - Drei-Phasen-Modell

Das bekannteste Beispiel einer Kommune, die einen partizipativen Haushalt eingeführt hat, ist die brasilianische Stadt Porto Alegre. In Porto Alegre gibt es seit 1989 einen partizipativen Haushalt (sog. "Orçamento Participativo").

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "partizipativer Haushalt"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "partizipativer Haushalt"
- Aufsätze zum Thema "partizipativer Haushalt"
- Vorträge & Präsentationen zum Thema "partizipativer Haushalt"
- Linkliste zum Thema "partizipativer Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger