Als staatlichen Haushalt bezeichnet man den
Haushalt
bzw. den Haushaltsplan
einer staatlichen Gebietskörperschaft
(Bund, Bundesländer). Der staatliche Haushalt wird im Falle des Bundes vom Bundestag bzw. im Falle eines
Bundeslandes vom Landtag mittels eines
Haushaltsgesetzes verabschiedet.