Bei einem Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm handelt es sich im Kontext des
Europäischen Fiskalpakts um ein Programm, das von denjenigen Vertragsparteien aufzustellen ist, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind. Im Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm sind die Strukturreformen, mit deren Hilfe das Defizit dauerhaft abgebaut werden soll, darzustellen. Das Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm ist dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen. Die Einhaltung des Programms wird ebenfalls von diesen Institution überwacht.