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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm

Bei einem Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm handelt es sich im Kontext des Europäischen Fiskalpakts um ein Programm, das von denjenigen Vertragsparteien aufzustellen ist, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind. Im Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm sind die Strukturreformen, mit deren Hilfe das Defizit dauerhaft abgebaut werden soll, darzustellen. Das Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm ist dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen. Die Einhaltung des Programms wird ebenfalls von diesen Institution überwacht.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger