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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Europäischer Fiskalpakt

Beim Europäischen Fiskalpakt (auch kurz: Fiskalpakt) handelt es sich um einen Vertrag (eigentlicher Titel des Vertrags: "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion") mehrerer EU-Mitglieder, der darauf abzielt, die Haushaltsdisziplin zu erhöhen, die Wirtschaftspolitik der Vertragsparteien verstärkt zu koordinieren, die Steuerung des Euro-Raums zu verbessern sowie die wirtschaftliche Lage zu stärken. Der Europäische Fiskalvertrag ist mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Tschechiens am 2. März 2012 von allen Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitglieder unterzeichnet worden.

Anstatt des Begriffs des Europäischen Fiskalpakts werden auch folgende Bezeichnungen synonym verwendet:
(1) Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion
(2) Europäischer Fiskalvertrag
Ebenso geläufig sind die Kurzbezeichnungen SKS-Vertrag und Fiskalvertrag.

Der Europäische Fiskalpakt definiert u.a. folgende Regelungen:
  • Ausgeglichenheit oder Überschuss im gesamtstaatlichen Haushalt (gilt als eingehalten, wenn der strukturelle Saldo des Gesamtstaats dem länderspezifischen mittelfristigen Ziel im Sinne des geänderten Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht (Untergrenze: strukturelles Defizit in Höhe von 0,5 Prozent des nominalen BIP))
  • Abweichungen von obiger Regelung sind nur bei sog. "außergewöhnlichen Umständen" (außergewöhnliche Umstände sind definiert als Ereignisse, die sich der Kontrolle der Vertragspartei entziehen und erhebliche Auswirkungen auf die Situation der öffentlichen Finanzen in diesem Land haben; schwere Konjunkturabschwünge zählen ebenfalls zu den außergewöhnlichen Umständen)
  • Liegt die gesamtstaatliche Verschuldung erheblich unter 60 Prozent des nominalen BIP, so gilt eine Untergrenze des strukturellen Defizits von 1,0 Prozent des nominalen BIP
  • Erhebliche Abweichungen lösen einen sog. "Korrekturmechanismus" aus (der Korrekturmechanismus besteht v.a. in einer Verpflichtung, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Gegenmaßnahmen zur Korrektur der Abweichungen vorzunehmen)
  • Obige Regelungen sind von den Vertragsparteien in verbindlicher Form in nationales Recht überzuleiten (vorzugsweise als Teil der Verfassung)
  • Vertragsparteien, die Gegenstand eines Defizitverfahren sind, haben ein sog. "Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm" aufzulegen, in dem insb. die geplanten Strukturreformen dargestellt werden; das Programms ist von der Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen Union zu genehmigen; ferner wird die Einhaltung des Programms von diesen Institutionen überwacht
Der Europäische Fiskalpakt ist eng verknüpft mit dem Europäischen Stabilsierungsmechanismus (ESM). So sollen nur diejenigen Länder Hilfen aus dem ESM erhalten dürfen, die den Europäischen Fiskalpakt ratifiziert sowie eine nationale Schuldenbremse etabliert haben.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten



Weitere Informationen:
» Vertragstext zum Europäischen Fiskalpakt

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger