Die Definition des Begriffs der Haushaltsdisziplin im engeren Sinne verlangt zusätzlich die stetige Erreichung eines ausgeglichenen
Haushalts
(Grundsatz des Haushaltsausgleichs).
Die Kontrolle der Haushaltsdisziplin erfolgt durch verschiedene interne und externe Kontrollorgane. Kontrollorgane sind
insb. die Aufsichts- und
Rechnungsprüfungsbehörden (z.B. Rechnungshof,
Kommunalaufsicht) sowie die Organe der jeweiligen Volksvertretung.
Auch Medien und private Vereinigungen versuchen regelmäßig die Haushaltsdisziplin öffentlicher Gebietskörperschaften zu überwachen.
Eine namhafte Publikation, die fehlende Haushaltsdisziplin aufzuzeigen versucht, ist z.B. das Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung"
des Bundes der Steuerzahler.