Das Sparsamkeitsprinzip in seiner engeren Auslegung bezeichnet einen Handlungsgrundsatz, wonach eine
öffentliche Verwaltung einseitig ihren
Input (z.B.
Ausgaben, Personaleinsatz) zu minimieren hat. Der mit dem Handeln verbundene Erfolg
(Output) wird nicht beachtet.
Beispiel:
Die Stadtverwaltung der Stadt Musterhausen möchte 1.000 Kugelschreiber beschaffen. Bei Unternehmen A kosten die 1.000 Kugelschreiber 100 Euro.
Bei Unternehmen B kosten sie 120 Euro. Gemäß Sparsamkeitsprinzip werden die Kugelschreiber bei der günstigeren Alternative, d.h. bei Unternehmen A,
beschafft.
In Analogie hierzu ist das Sparsamkeitsprinzip auch ein
Haushaltsgrundsatz,
der besagt, dass eine Verwaltung von mehreren Handlungsoptionen diejenige zu wählen hat,
die den geringsten finanziellen Mitteleinsatz erfordert. Das Sparsamkeitsprinzip geht insofern einher mit dem
Ziel der Ausgabenminimierung.
Das Sparsamkeitsprinzip in seiner weiteren Auslegung (auch: Minimalprinzip) berücksichtigt auch den Output (als konstante,
zu erreichende Größe). Das Sparsamkeitsprinzip in seiner weiteren Auslegung besagt, dass es bei gegebenem Erfolgsziel (Output)
gilt, dieses mit minimalem Mitteleinsatz (Input) zu erreichen. Beim Sparsamkeitsprinzip in seiner weiteren Auslegung handelt es sich um
eine Konkretisierung des ökonomischen Prinzips.