Unter dem Begriff der
Investitionszuschüsse versteht man Finanztransfers von öffentlichen Einheiten
(Bund, Bundesländer, Kommunen) an nicht-öffentliche Einheiten (z.B. Unternehmen, Vereine) - oder umgekehrt
von nicht-öffentlichen Einheiten an öffentliche Einheiten. Die Finanztransfers dienen hierbei der
Finanzierung einer
Investition des Zuschussempfängers.