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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kassenmittel

Als Kassenmittel bezeichnet man das Bar- und Buchgeld einer öffentlichen Verwaltung. Die Kassenmittel werden von der Kasse verwaltet.

Kassenmittel, die nicht sofort benötigt werden, sind anzulegen. Bei der Geldanlage ist sicherzustellen, dass über die Mittel bei Bedarf verfügt werden kann.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger