Die Koordinationsfunktion ist eine
Budgetfunktion.
Bei der Koordinationsfunktion geht es um die Aufteilung der Kompetenzen innerhalb der Exekutive
mittels des Haushaltsplans.
Doppelzuständigkeiten zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten und damit einhergehende
Effizienzverluste sowie Kompetenzüberschneidungen
sollen dadurch vermieden werden, dass der Haushaltsplan dazu konkrete Vorgaben trifft.