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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kosten, irreversible

Unter dem Begriff der irreversiblen Kosten (auch: versunkene Kosten, Sunk Costs) versteht man Kosten, die durch eine in der Vergangenheit liegende Entscheidung hervorgerufen wurden und heute hinsichtlich ihrer Existenz und ihrer Höhe nicht mehr veränderbar sind. Man kann die Kosten durch heutige oder künftige Entscheidungen folglich nicht mehr vermeiden oder vermindern. Aufgrund dessen, dass sie in ihrer Höhe nicht mehr veränderbar sind, handelt es sich bei irreversiblen Kosten um Kosten, die bei heutigen oder künftigen Entscheidungen (z.B. Investitionsentscheidung) nicht ins Entscheidungskalkül einbezogen werden dürfen.

Beispiel zu irreversiblen Kosten: Die Stadt Musterdorf habe eine Investitionsentscheidung (z.B. neues Theater) getroffen. Das geplante Investitionsvolumen liegt bei 25.000.000 Euro. Nach einiger Zeit stellt sich heraus, dass die 25.000.000 Euro (von denen 20.000.000 Euro schon verausgabt wurden) merklich zu gering veranschlagt worden sind. Tatsächlich wird das Investitionsprojekt letztlich 125.000.000 Euro kosten. Die Stadt steht nun vor den Entscheidung, ob das Projekt abgebrochen oder weiterverfolgt werden soll. Der Abbruch des Projektes koste 5.000.000 Euro. Bei der Entscheidung dürfen die schon entstandenen Kosten von 20.000.000 Euro keinerlei Berücksichtigung finden, da es sich um irreversible Kosten handelt. Die Entscheidungsalternativen sind:
  1. Die Stadt könnte das Projekt fortführen bei weiteren Kosten in Höhe von 105.000.000 Euro; dafür kann die Stadt das Theater nach Fertigstellung nutzen
  2. Die Stadt könnte das Projekt abbrechen und Kosten in Höhe von 5.000.000 Euro in Kauf nehmen; dafür kann die Stadt das Theater nicht nutzen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger