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Laufender Sachaufwand
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Laufender Sachaufwand
Zum laufenden Sachaufwand zählen alle sächlichen
Ausgaben für den Erwerb nicht vermögenswirksamer Gegenstände, für die Unterhaltung sowie Bewirtschaftung von Gebäuden, Grundstücken etc., für Mieten und Pachten, für die Haltung von Kraftfahrzeugen, für Geschäftsausgaben, für sonstige Sachausgaben sowie für weitere Verwaltungs-, Betriebs- und Finanzausgaben.
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