Als Leistungsvereinbarung bezeichnet man eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die die Erbringung bestimmter
Leistungen zum Gegenstand hat.
Die einzelnen Parteien sind hierbei hierarchisch gleichgeordnet. In diesem Punkt unterscheidet sich die
Leistungsvereinbarung schließlich auch von der
Zielvereinbarung,
bei der eine der Parteien der anderen hierarchisch übergeordnet ist.