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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentliche Wirtschaft

Als öffentliche Wirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Tätigkeiten, die von Institutionen ausgeübt werden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Zu diesen öffentlichen Institutionen zählen neben den öffentlichen Verwaltungen v.a. die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU). Auch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger und Kammern fallen unter den Bereich der öffentlichen Wirtschaft. Konkret reichen die wirtschaftlichen Betätigungsfelder öffentlicher Institutionen von der klassischen wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand (z.B. Haushaltswirtschaft, Auftragsvergabe) über die wirtschaftliche Betätigung durch öffentliche Unternehmen bis hin zur wirtschaftlichen Betätigung in der Daseinsvorsorge und zur Wirtschaftsförderung.

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger