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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Organisatorisches Optimum

Der Begriff des organisatorischen Optimums ist definiert als ein Zustand, in dem in einer Organisation (z.B. Unternehmen, öffentliche Verwaltung) sämtliche gleichartigen, wiederkehrenden Vorgänge (z.B. Urlaubsanträge) allgemein geregelt sind.

Der organisatorische Rationalisierungsprozess zielt darauf ab, dieses organisatorische Optimum zu erreichen, indem sich wiederholende Vorgänge allgemeinen, strukturellen Regelungen unterzogen werden (z.B. Standardisierung eines Prozessablaufs), während ungleichartige Vorgänge von den generellen Regelungen losgelöst werden (z.B. Öffnung für fallabhängige Entscheidungsfindungsprozesse).

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Organisatorisches Gleichgewicht"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger