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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Organisatorisches Gleichgewicht

Der Begriff des organisatorischen Gleichgewichts ist definiert als ein Zustand, in dem in einer Organisation (z.B. öffentliche Verwaltung, Unternehmen) Stabilität einerseits und Flexibilität andererseits in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Unter Stabilität versteht man hier das Bestehen klarer, dauerhaft festgelegter, genereller Ablauf- und Aufbaustrukturen. Stabile Strukturen sind wichtig, um in der Organisation durch die Schaffung und die Ausführung sich wiederholender Prozesse ein hohes Maß an Effizienz und Effektivität zu erreichen.

Demgegenüber bezeichnet die Flexibilität die Fähigkeit der Organisation, sich fallweise an neue Gegebenheiten anzupassen. Hierunter fällt auch die Möglichkeit, schnell Entscheidungen treffen zu können, wenn dies z.B. durch gerade eingetretene Ereignisse erforderlich ist.

Überwiegt die Stabilität gegenüber der Flexibilität zu stark, so spricht man von einer Überorganisation (generelle Strukturen zu umfangreich). Den umgekehrten Fall bezeichnet man als Unterorganisation (Entscheidungen werden fallweise getroffen, obwohl generelle Regelungen möglich gewesen wären).

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Organisatorisches Optimum"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger