Bei der Pensionslast-Finanzierungs-Quote (PFQ) handelt es sich um eine
doppische Finanzkennzahl. Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote wird im
Zähler ermittelt, indem die langfristig fälligen Finanzanlagen mit dem
langfristig realisierbaren Sachanlagevermögen addiert werden. Im Nenner
werden die Pensionsverpflichtungen mit den Beihilfeverpflichtungen
gegenüber ausgeschiedenen Beamten addiert.
Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote zeigt an, ob und inwieweit den in der
Vermögensrechnung ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen zum Fälligkeitszeitpunkt
ohne Schuldenaufnahmen voraussichtlich nachgekommen werden könnte. Die
Pensionslast-Finanzierungs-Quote gibt Hinweise auf mögliche Engpässe in der
Finanzierung für in Zukunft anfallende Pensions- und Beihilfezahlungen.