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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Pensionslast-Finanzierungs-Quote (PFQ)

Bei der Pensionslast-Finanzierungs-Quote (PFQ) handelt es sich um eine doppische Finanzkennzahl. Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote wird im Zähler ermittelt, indem die langfristig fälligen Finanzanlagen mit dem langfristig realisierbaren Sachanlagevermögen addiert werden. Im Nenner werden die Pensionsverpflichtungen mit den Beihilfeverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Beamten addiert.

Formel: Pensionslast-Finanzierungs-Quote (PFQ)

Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote zeigt an, ob und inwieweit den in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen zum Fälligkeitszeitpunkt ohne Schuldenaufnahmen voraussichtlich nachgekommen werden könnte. Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote gibt Hinweise auf mögliche Engpässe in der Finanzierung für in Zukunft anfallende Pensions- und Beihilfezahlungen.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger