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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Pflichtaufgaben

Den Kommunen können per Gesetz gewisse Pflichtaufgaben auferlegt werden. Zu deren Durchführung sind Kommunen in der Konsequenz verbindlich verpflichtet. Hierbei kann unterschieden werden zwischen weisungsfreien Pflichtaufgaben (das "ob" ist vorgeschrieben und über das "wie" der Aufgabenerledigung kann die Kommune entscheiden) und weisungsgebundenen Pflichtaufgaben (sowohl das "ob" als auch das "wie" sind vorgeschrieben).

Zu den kommunalen weisungsfreien Pflichtaufgaben zählen z.B.: Feuerwehr, Kindergärten.

Zu den kommunalen weisungsgebundenen Pflichtaufgaben zählen z.B.: Personalstandswesen, Meldewesen.

Gegensatz: freiwillige Aufgaben.

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger