Als freiwillige Aufgaben bezeichnet man bei Kommunen diejenigen Aufgaben, zu deren
Erfüllung es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt. Nach der
kommunalen Selbstverwaltungsgarantie muss es Kommunen finanziell möglich sein, in gewissem Umfang freiwillige
Aufgaben/Leistungen zu erbringen. Typische freiwillige Aufgaben sind z.B. der
Betrieb einer Musikschule oder eines kommunalen Schwimmbades.