Als gemeinsame Prüfung bezeichnet man eine
Rechnungsprüfung, die von mehreren
Rechnungsprüfungsbehörden gemeinschaftlich vorgenommen wird.
Beispiele:
- Gemeinsame Prüfung von Bundesrechnungshof und einem Landesrechnungshof
- Gemeinsame Prüfung zweier Landesrechnungshöfe
- Gemeinsame Prüfung von Bundesrechnungshof und einer ausländischen Prüfungsbehörde