Bei der überörtlichen Prüfung (auch: überörtliche Rechnungsprüfung) handelt es sich um eine im Abstand von mehreren Jahren von einer unabhängigen
Prüfungsinstitution (z.B. Gemeindeprüfungsanstalt, Landesrechnungshof) durchzuführende Prüfung des
Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesens einer Kommune.