Als örtliche Prüfung (auch: örtliche Rechnungsprüfung) bezeichnet man die von einer Kommune jedes Jahr kommunalintern, in eigener Verantwortung durchzuführende Prüfung
des Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesens. Ebenso sind i.d.R. die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Sondervermögens
zu prüfen. Die örtliche Prüfung wird vornehmlich vom Rechnungsprüfungsausschuss oder, falls ein solches besteht,
vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.