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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Prüfung, örtliche

Als örtliche Prüfung (auch: örtliche Rechnungsprüfung) bezeichnet man die von einer Kommune jedes Jahr kommunalintern, in eigener Verantwortung durchzuführende Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Ebenso sind i.d.R. die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Sondervermögens zu prüfen. Die örtliche Prüfung wird vornehmlich vom Rechnungsprüfungsausschuss oder, falls ein solches besteht, vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.

Gegensatz: überörtliche Prüfung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Rechnungsprüfungsordnungen
- Linksammlung zu Dienstanweisungen (u.a. zur Rechnungsprüfung)

Blog-Einträge zum Thema:
- Leitbilder von kommunalen Rechnungsprüfungsämtern in Deutschland (Blog-Eintrag vom
  17.10.2016)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger