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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Public Governance

Unter Public Governance versteht man im engeren Sinne die Steuerung/Führung öffentlicher Einheiten (Bund/Zentralstaat, Bundesstaaten, Kommunen, Sozialversicherungen, öffentliche Unternehmen). Wichtige Akteure von Public Governance sind die Politik (Volksvertreter) und die Führungskräfte innerhalb der Verwaltung (Ministerpräsident, Minister, (Ober-)Bürgermeister, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Referatsleiter etc.). Das Hauptziel von Public Governance ist die Mehrung/Maximierung des Gemeinwohls. Public Governance sollte sich hierbei konkret insbesondere an den Grundsätzen von Good (Public) Governance ausrichten.

Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff Public Governance die Gesamtsteuerung eines Gemeinwesens - auch unter Einbeziehung von nicht-öffentlichen Akteuren (Privatpersonen, Unternehmen, Verbände, Vereine etc.). Ziel ist auch hier die Mehrung/Maximierung des Gemeinwohls.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger