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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Reserve für Soforthilfen an Drittländer (EU)

Die Reserve für Soforthilfen an Drittländer ist im Kontext der Finanzwirtschaft der Europäischen Union (EU) eine finanzielle Reserve, aus der Soforthilfen zugunsten von sog. Drittländern (= Länder, die nicht Mitglieder der EU sind) gezahlt werden können. Durch diese Soforthilfen soll z.B. zu humanitären Zwecken eine punktuelle Hilfeleistung ermöglicht werden.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger