Die Reserve für Soforthilfen an Drittländer ist im Kontext der
Finanzwirtschaft
der Europäischen Union (EU) eine finanzielle Reserve, aus der Soforthilfen zugunsten von sog. Drittländern (= Länder,
die nicht Mitglieder der EU sind) gezahlt werden können. Durch diese Soforthilfen soll z.B. zu humanitären Zwecken eine punktuelle
Hilfeleistung ermöglicht werden.