Unter der Feststellung der rechnerischen Richtigkeit versteht man im
Kassenwesen einen auf
Zahlungsanordnungen anzubringenden,
verpflichtenden Vermerk, mit dem bescheinigt wird, dass die in der Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung verzeichneten Beträge und Summen korrekt
berechnet/kalkuliert worden sind.
Zusätzlich zur rechnerischen Feststellung bedarf es bei Zahlungsanordnungen der Feststellung der
sachlichen Richtigkeit.