Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » R » Richtigkeit, sachliche

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Richtigkeit, sachliche

Der Begriff der Feststellung der sachlichen Richtigkeit bezeichnet im Kassenwesen einen verpflichtenden Vermerk, welcher auf Zahlungsanordnungen anzubringen ist. Mit der Feststellung der sachlichen Richtigkeit wird bescheinigt, dass die entgegen zu nehmende bzw. zu leistende Zahlung sachlich/inhaltlich konform mit dem betreffenden Vertrag bzw. den einschlägigen Rechtsvorschriften ist.

Neben der Feststellung der sachlichen Richtigkeit bedarf es auf Zahlungsanordnungen auch einem Vermerk über die Feststellung der rechnerischen Richtigkeit.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger