Der Begriff der Feststellung der sachlichen Richtigkeit bezeichnet im
Kassenwesen einen verpflichtenden Vermerk, welcher auf
Zahlungsanordnungen anzubringen ist.
Mit der Feststellung der sachlichen Richtigkeit wird bescheinigt, dass die entgegen zu nehmende bzw. zu leistende Zahlung sachlich/inhaltlich
konform mit dem betreffenden Vertrag bzw. den einschlägigen
Rechtsvorschriften ist.
Neben der Feststellung der sachlichen Richtigkeit bedarf es auf Zahlungsanordnungen auch einem Vermerk über die Feststellung der
rechnerischen Richtigkeit.