Unter dem Begriff der Sachgesamtheit versteht man mehrere bewegliche
Vermögensgegenstände, die einem gemeinsamen Zweck dienen und damit so miteinander verbunden sind,
dass sie wirtschaftlich eine Einheit bilden. Eine Sachgesamtheit liegt vor, wenn Gegenstände nicht
einzeln selbständig nutzbar sind und technisch oder wirtschaftlich eng verbunden sind (Nutzungs-
und Funktionszusammenhang). Dabei können die Anschaffungskosten des einzelnen Gegenstandes unterhalb der Wertgrenze für
geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) liegen. Insgesamt muss der Wert der Sachgesamtheit diese Wertgrenze
jedoch überschreiten. Die Vermögensgegenstände werden gemeinsam behandelt und abgeschrieben.