Ein Soll=Ist-Fall liegt vor, sofern zum Zweck der Erfüllung eines gesetzlichen Zahlungsanspruchs die vorzunehmenden Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob auf dem betreffenden Konto
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Im Falle des Bundes erfolgt die
Bewirtschaftung von Konten als Soll=Ist-Fall durch eine Oberste Bundesbehörde und ist nur mit Einwilligung des Bundesfinanzministeriums zulässig.